Wie auch in allen anderen Berufe im Gesundheitswesen bin ich an die Schweigepflicht gebunden.
Ihre Daten und alles, was Ihren Besuch in meiner Praxis betrifft, bleiben somit streng vertraulich.
Möchten Sie sich für den Staatsdienst bewerben, so müssen Sie über entsprechende Fragebögen auch über psychotherapeutische Behandlungen in einer Klinik, beim Arzt oder beim Psychologischen
Psychotherapeuten mit entsprechenden Aufzeichnungen bei den Therapeuten und/oder Krankenkassen Auskunft geben.
Somit können sich erhebliche Nachteile ergeben, wenn Sie als Kunde in eine private Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung aufgenommen werden möchten.
Als Heilpraktiker für Psychotherapie liquidiere ich privat und brauche deshalb weder bei Krankenkassen, Krankenversicherungen oder anderen Einrichtungen irgendwelche Anträge zu stellen oder
Gutachten zu schreiben.
Ein hohes Maß an Anonymität Ihrer Person und Ihrer Behandlung kann ich deshalb gewährleisten.