Was ist EMDR Traumatherapie?

EMDR ist eine traumabearbeitende Psychotherapiemethode.

1987 entdeckte die amerikanische Psychologin Francine Shapiro die Wirkung der Augenbewegungen auf das innere Empfinden. Sie befand sich auf einem Waldspaziergang und beschäftigte sich gedanklich mit ihrer Krebserkrankung. Dabei musste sie, durch das zwischen den Bäumen einfallende Licht der Sonnenstrahlen und die daraus entstehenden Schatten, ihre Augen immer wieder hin und her bewegen und spürte dadurch eine wesentliche Verbesserung ihrer emotionalen Befindlichkeit. Im Laufe der nächsten 4 Jahre entwickelte sie EMDR.

EMDR bedeutet wörtlich Eye Movement Desensitization and Reprocessing. Auf Deutsch übersetzt heißt das: Augenbewegungs-Desensibilisierung und Wiederaufarbeitung.
Bekannt ist sicher der Ausdruck REM = Rapid Eye Movement, der die schnellen und bei jedem statt findenden Augenbewegungen in den tiefen Traumphasen beschreibt. Sie dienen der Aufarbeitung und Einordnung von Tageserlebnissen im Gehirn. In beiden Fällen sind die Augenbewegungen sehr ähnlich, nur mit dem Unterschied, dass sie während des EMDR Prozesses von einem ausgebildeten Therapeuten gesteuert werden.

Während der EMDR-Behandlung wird der Klient/die Klientin angeleitet, in kurzen Abschnitten mit der belastenden Erinnerung in Kontakt zu gehen, während gleichzeitig die Aufmerksamkeit auch auf die äußere bilaterale Stimulation (Augenbewegungen, Berührungen oder Töne) gerichtet wird. Dies scheint nach allen derzeit vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen die Verarbeitung belastender Erinnerungen deutlich zu beschleunigen und der Grund dafür zu sein, dass EMDR von den nachweislich effektiven Behandlungsmethoden die wenigsten Behandlungsstunden benötigt.
Nach einer erfolgreichen EMDR-Sitzung erleben die meisten Patienten eine entlastende Veränderung der Erinnerung, die damit verbundene körperliche Erregung klingt deutlich ab und negative Gedanken können (auch von der Gefühlsebene her) neu und positiv umformuliert werden.

EMDR wird angewandt bei:

Posttraumatischen Belastungsstörungen wie z. B. Erleben von körperlicher Gewalt, sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung, Entführung, Geiselnahme, Terroranschlag, Krieg, Kriegsgefangenschaft, politische Haft, Folterung, Gefangenschaft in einem Konzentrationslager, Natur- oder durch Menschen verursachte Katastrophen, Unfällen oder die Diagnose einer lebensbedrohlichen Krankheit.
Es kann aber auch um Erlebnisse gehen, die jemanden zutiefst erschreckt haben - beispielsweise nach einem Raub oder Einbruch in die Wohnung oder im eigenen Haus oder z.B. nach einem Brandschaden.

Mittlerweile wird EMDR bei nahezu sämtlichen Angststörungen, Phobien, substanzgebundenen Süchten, psychosomatischen Störungen und Schmerzzuständen eingesetzt – und die Indikation weitet sich mehr und mehr aus.

EMDR darf nicht angewandt werden bei:

  • akuten Psychosen
  • schweren dissoziativen Symptomen
  • schweren Persönlichkeitsstörungen
  • körperlich eingeschränkter Belastbarkeit und Augenerkrankungen


Wie bei jeder anderen Form von Psychotherapie kann es in einer EMDR-Behandlung zu einem zeitweiligen Anstieg der Belastungen kommen. Belastende und bislang nicht verarbeitete Erinnerungen können auftauchen.

Einige Klienten können während einer Behandlungssitzung intensive Emotionen oder körperliche Empfindungen im Zusammenhang mit dem bearbeiteten Erlebnis wahrnehmen, die weder sie selbst noch der behandelnde EMDR-Therapeut vorhersagen kann.

In den Stunden nach einer EMDR-Behandlung kann das Gehirn evtl. mit der Bearbeitung der belastenden Erlebnisse fortfahren und dies kann sich in neu auftauchenden Träumen, Erinnerungen oder Gefühlen ausdrücken.

Ob EMDR bei jemandem angewandt werden kann oder nicht, ist nur in einem persönlichen Vorgespräch zu klären.

Günther Mysliwetz

Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

Zum vorderen Weinberg 22

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Die Tätigkeit des Heilpraktikers basiert auf dem Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939, der 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz vom 18.02.1939, und der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) vom 01.10.1992.

 

 

 

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